Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft sind folgende Punkte:
a) Geschlecht: männlich
b) Alter: mindestens 16 Jahre
c) Wohnsitz: im Bereich der Pfarrgemeinde St. Stephan Surheim
Bei Nichterfüllung des Punktes c) kann die Vorstandschaft durch Abstimmung über eine Aufnahme entscheiden. Für die Aufnahme ist eine einfache Mehrheit notwendig. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist mündlich einem Vorstandschaftsmitglied vorzutragen. Über den Antrag entscheidet die Vorstandschaft. Die aktive Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt ist schriftlich dem 1. Vorsitzenden zu erklären. Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein Mitglied durch den Beschluss der Vorstandschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist das betroffene Mitglied zu hören.
Ausschlussgründe sind insbesondere:
- Grobe Verstöße gegen Satzung und sonstige Vereinsordnungen sowie Anordnungen der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung
- Schädigung des Rufes und Ansehen des Vereins
- Grobes gesetzwidriges Verhalten
- Nichtzahlung des Beitrags und der Umlagen trotz dreimaliger Aufforderung